Die Bilder, Videos und die Vorlesestimme in diesem FAQ sind mit KI erstellt oder bearbeitet – bewusst und transparent gekennzeichnet. Warum wir das so machen, was wir daraus lernen und was der AI Act seit August 2026 verlangt.
Als Designagentur beschäftigen wir uns intensiv mit KI-Tools – nicht nur theoretisch, sondern praktisch. Die Bilder in diesem FAQ sind ein Experiment: Wie wirken KI-generierte Bilder in einem professionellen Kontext? Wo unterstützen sie die Inhalte? Wo stören sie?
Indem wir sie transparent einsetzen und kennzeichnen, laden wir zum Mitdenken ein – statt KI-Bilder unkommentiert als Realität zu präsentieren.
KI-generierte Bilder eignen sich gut für abstrakte Konzeptvisualisierungen, Stimmungsbilder und Illustrationen, die keine dokumentarische Genauigkeit erfordern. Sie sind schnell generierbar, flexibel anpassbar und können Ideen visualisieren, für die sonst aufwendige Fotoproduktionen nötig wären.
KI-Bilder sind keine Fotos. Sie bilden keine Realität ab, sie simulieren eine. Das bedeutet: Sie eignen sich nicht für dokumentarische Zwecke, für Produktfotografie mit Genauigkeitsanspruch oder für Situationen, in denen Authentizität entscheidend ist.
Außerdem werfen sie Fragen auf: Urheberrecht, ethische Implikationen der Trainingsdaten, die Gefahr von Verwechslung mit echten Fotos. Diese Fragen nehmen wir ernst – und sie sind Teil des Experiments.
Wer sich Artikel in diesem FAQ vorlesen lässt, hört keine menschliche Sprecherin, sondern eine neuronale KI-Stimme. Die Audiofassungen entstehen per Text-to-Speech aus dem geprüften Artikeltext – so können wir jeden Artikel auch als Audio anbieten, ohne Tonstudio und ohne Wartezeit. Und auch hier gilt: Wir kennzeichnen das transparent, direkt im Artikel.
KI-generierte Bilder sind dann problematisch, wenn sie als real präsentiert werden. Deshalb kennzeichnen wir sie. Transparenz ist keine Schwäche – sie ist professioneller Standard in einer Zeit, in der die Grenzen zwischen generiertem und realem Bild verschwimmen.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (AI Act). Entgegen einem verbreiteten Missverständnis muss dabei nicht jeder KI-unterstützte Inhalt gekennzeichnet werden – die Pflichten zielen auf Täuschungsrisiken. KI-generierte oder KI-bearbeitete Bilder, Videos und Audioinhalte müssen als solche erkennbar sein. Für Texte gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Mensch sie vor der Veröffentlichung inhaltlich prüft und eine klar benannte Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt, ist keine Kennzeichnung nötig.
Genau so arbeiten wir hier – und zwar schon, bevor es Pflicht wurde: Bilder, Illustrationen, Videos und die Vorlesestimme sind pro Artikel gekennzeichnet, direkt am Medium und im Hinweis unter dem Artikel. Die Texte tragen keine KI-Kennzeichnung, weil sie konzipiert, geprüft und inhaltlich verantwortet werden – von einem benannten Autor.
Dieses Experiment hilft uns, unsere Kund:innen besser beraten zu können: Wo lohnt sich der Einsatz von KI-Bildern? Wo braucht es echte Fotografie oder handgemachte Illustration? Und wie integriert man KI-generierte Inhalte sinnvoll in ein Designsystem?
Büro Bloock setzt KI dort ein, wo sie Mehrwert schafft – und verzichtet dort, wo andere Mittel besser geeignet sind. Mehr über unseren Ansatz erfahrt ihr in den Leistungen.
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